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#NoBaergida ist ein loser Zusammenschluss von Menschen und Organisationen, die ein Zeichen gegen Rassismus in Berlin setzen.

Unsere Bärgida-Recherche ist hier zu finden.

Mittwoch, 5. August 2020

Warum das Demonstrationsrecht nicht das Problem sein kann? – eine Betrachtung über Verantwortung und Rechte

Derzeit wird viel über das Demonstrationsrecht gesprochen, ohne dabei das Recht selbst zu betrachten. Das Grundgesetz regelt das Recht auf Versammlungen und das jeweils im Bundesland geltende Versammlungsrecht bündelt bestimmte Vorgaben. Darunter fallen zum Beispiel Einschränkungen, welche die Wahl des Ortes betreffen, wenn es sich um Gedenkstätten (wie das Denkmal für die ermordeten Juden Europas) handelt. Aber auch aktuelle Geschehnisse fließen in die Auflagen ein. Wer eine Demonstration anmeldet, der erhält den Bescheid, der die Auflagen mitteilt. Im Zuge der aktuellen Pandemie enthalten diese Auflagen neben dem Halten des Abstandes auch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Leitende einer Versammlung haben dafür Sorge zu tragen, dass diesen Auflagen entsprochen wird. Das bedeutet, dass die Verantwortung dem Leiter übertragen wird. Hinzu kommt, dass die Leitung einer Demonstration immer im Dialog steht mit der Polizei, welche die Aufgabe hat, den Aufzug und die Durchführung zu gewährleisten.

Wir – das Bündnis #NoBärgida haben bereits unzählige Demonstrationen angemeldet, durchgeführt und vieles erlebt. Ob es nun kleine Kundgebungen waren mit einer überschaubaren Anzahl von Teilnehmenden oder sehr große Demonstrationen mit mehreren tausend Teilnehmenden, so kann nicht auf jede Person individuell eingewirkt werden. Hierbei kann neben einem Ausschluss aus der Versammlung auch die gesamte Versammlung aufgelöst werden. Die Verantwortung wird auf die Person übertragen, welche die Leitungsfunktion inne hat, welche zugleich das Hausrecht hat.

In der Nachbetrachtung zum 01.08.2020 ist es ein Leichtes, das Demonstrationsrecht als Ursprung des Übels zu nutzen. Dabei wird aber die Verantwortung, die die Teilnehmenden sowie die Leitenden haben, außen vor gelassen. Nicht das Demonstrationsrecht ist hier als Grund zu sehen, sondern die Menschen, die gegen die Auflagen verstoßen haben und im Zuge dessen auch die Leitung der Demonstration. Dass Demonstrationen mit Abstand und Mund- und Nasenschutz abgehalten werden können, das haben nicht nur die Omas gegen Rechts bewiesen, sondern auch andere Demonstrationen in Berlin an diesem Tag. Wer nun das Demonstrationsrecht verändern möchte, der verändert es für alle und nicht nur für die 20000, die am Samstag bewiesen haben, wie gegen Auflagen verstoßen werden kann.

Im Zuge von Demonstrationen taucht häufig ein Begriff auf, die Verhältnismäßigkeit. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Abwägungsprozess der Rechte, Interessen und Prinzipien kurz und knapp zusammengefasst. Und eben diese Verhältnismäßigkeit wird doch verlassen, wenn eine Demonstration von 20000 Menschen genutzt wird, um das Demonstrationsrecht einzuschränken. Das ist alles andere als Verhältnismäßig, der Begriff „unrealistisch“ ist noch der Freundlichste, der uns dazu einfällt.

Wir fragen uns tatsächlich, was die Erwartung im Vorfeld war? Eine Demonstration, die sich vorrangig gegen die aktuellen Beschränkungen richtet, den Freiheitsbegriff aus dem politischen reißt und sich dennoch auf das Grundgesetz berufen möchte, und die das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes als Mittel der Unterdrückung sieht, tut was genau bei der Ausübung des Demonstrationsrechtes? Eine Maske tragen ist es wohl nicht und auch die Abstandsregeln wurden im Vorfeld nicht als hohes Gut gesehen. Es war nicht die erste Demonstration dieser Art, und es wird auch nicht die Letzte bleiben. Sicher ist dabei nur, dass die etablierten AHA-Regeln wohl eher keine Rolle gespielt haben und spielen werden. Das aber, und das ist der Punkt auf den wir hinaus möchten, ist eine Entscheidung dieser Menschen. Diese Menschen ignorieren die Auflagen, diese Menschen nehmen Tote in Kauf und diese Menschen handeln bewusst. Wer nun über das Demonstrationsrecht spricht, der entlässt die Betreffenden aus ihrer Verantwortung. Auch das ist einfach wie falsch.

Wenn diese Menschen bewusst gegen die Auflagen verstoßen, dann tragen diese auch die Verantwortung für die Folgen. Und die Folge kann nur sein, dass eine Demonstration unter diesen Umständen nicht durchgeführt werden darf und aufgelöst werden muss. Nicht erst nach einigen Stunden, sondern sofort. Schon sehr früh zeichnete sich ab, dass Masken nicht getragen wurden und die Abstände nicht eingehalten wurden. Der Fehler ist also nicht das Recht auf Demonstrationen, sondern eher der Umgang mit diesem Recht vor Ort im Zuge einer Pandemie, die Leben kostet.

Wir könnten an dieser Stelle Beispiele aufführen, wo Demonstrationen wegen banaler Dinge wie Vermummung von der Polizei aufgelöst oder zerschlagen wurden. Aber auch das lenkt von der Verantwortung der Teilnehmenden und den Leitenden sowie der Polizei vor Ort ab.

Wir fordern daher, dass dieser Diskus die Problematik direkt betrachtet und keine Einschränkungen des Demonstrationsrechtes auch nur gedacht wird.